Ein deutscher Aufenthaltstitel in dieser Kategorie wird zum Zweck eines Familientreffens vergeben.
Berechtigte Personen für einen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck sind:
- Ausländische Ehepartner,
- Minderjährige unverheiratete Kinder ab 16 Jahren,
- Der Elternteil eines deutschen minderjährigen Kindes (ein Kind, das sonst niemanden hat, der sich um sie kümmert),
- In einigen Fällen entfernte Familienmitglieder deutscher Staatsangehöriger oder ausländischer Personen, die in Deutschland leben.
Zum Zwecke der Familienzusammenführung erhalten Ausländer, die sich ihren in Deutschland lebenden Familienmitgliedern anschließen möchten, eine befristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich bereits in Deutschland befinden, um Ihre Ehe und Familie zu schützen.
Es gibt unterschiedliche Regeln für verschiedene Fälle, in denen ausländische Familien einem Familienmitglied mit deutscher Staatsbürgerschaft beitreten, und für Fälle, in denen Familien einem in Deutschland lebenden ausländischen Familienmitglied beitreten.
Es ist zu beachten, dass die Regeln für ein Familientreffen in Deutschland komplex sind und je nach Ihrer Situation variieren. Wenn Sie von der Theorie der Familienzusammenführung dann die ersten Schritte ergreifen, sollten Sie einen kompetenten Rechtsberater aus einer zuverlässigen Quelle in Betracht ziehen. Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte berät das engagierte Team von Einwanderungsanwälten in allen Fragen der Familienzusammenführung nach deutschem Recht. Kontaktieren Sie sie noch heute, um mehr über ihre Dienstleistungen zu erfahren.
Ausländische Familienmitglieder, die einem deutschen Staatsbürger oder einem in Deutschland ansässigen Staatsbürger beitreten möchten
In dieser Kategorie kann der Ausländer, der einem deutschen Staatsbürger in Deutschland beitritt,
- ein Ehepartner,
- ein minderjähriges unverheiratetes Kind oder
- ein Elternteil eines minderjährigen unverheirateten deutschen Kindes sein, das in Deutschland lebt und Pflege und Sorgerecht benötigt.
Die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen wird in dieser Situation in der Regel das erste mal für bis zu einem Jahr ausgestellt. Ebenfalls kann die Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum auch verlängert werden.
Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (in diesem Fall) sind:
- Das deutsche Familienmitglied lebt seit mehreren Jahren in Deutschland.
- Das deutsche Familienmitglied hat das nötige Geld, um seine eigenen Lebenshaltungskosten und die seiner Familienmitglieder zu decken.
- Es gibt keine Gründe für die Entfernung des Visums des Bewerbers.
- Der Kandidat hat bereits eine Nationalität und eine Identität.
- Der Kandidat muss Deutschland nicht verlassen oder in ein fremdes Land zurückkehren (aus kriminellen Gründen).
- Der Kandidat hat keine Aufenthaltserlaubnis und sein Aufenthalt in Deutschland stellt kein Risiko für die öffentlichen Interessen des Landes dar.
- Der Kandidat hat einen anerkannten Reisepass oder ein anderes gültiges Reisedokument.
Die Niederlassungserlaubnis für Familienzwecke (in diesem Fall) wird nur erteilt, wenn:
- Nach drei Jahren in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis, bleibt die Familie weiterhin zusammen.
- Der Kandidat hat die Voraussetzung für die notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache erfüllt.
- Es gibt keinen Grund für die Aufhebung des Aufenthaltstitels.
Familienmitglieder, die sich einem in Deutschland lebenden Ausländer anschließen
In diesem Fall muss das Familienmitglied, welcher in Deutschland lebt (Person A) über eine deutsche Niederlassungserlaubnis, eine EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis, eine EU Blue Card oder eine Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Im Allgemeinen muss Person A mit einigen Ausnahmen über die erforderlichen Finanzen verfügen, um sich selbst und ihre abhängigen Familienmitglieder zu ernähren.
Die Aufenthaltserlaubnis für Familienzwecke in diesem Fall wird bis zur Gültigkeit des Aufenthaltstitels von Person A ausgestellt, kann aber auch für ein Jahr ausgestellt werden.
Insbesondere muss Person A eine Vergleichsgenehmigung erteilt worden sein, die nicht im Widerspruch zum Gesetz stand. Beispiele für solche Aufenthaltsgenehmigungen sind:
- Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß ihrer Ehe, die in einem EU-Mitgliedstaat anerkannt wurde, und Person A hat jetzt eine EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigung.
- Eine Aufenthaltserlaubnis, die es ihnen ermöglicht, länger als ein Jahr in Deutschland zu leben, und die Ehe wurde beschlossen, bevor ihnen dieser Aufenthaltstitel verliehen wurde.
- Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis als Forscher, der an einem Forschungsprojekt beteiligt ist oder weil sie unter humanitärem Schutz stehen,
- Eine Niederlassungserlaubnis oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis,
- Eine EU Blue Card,
- Eine EU-Langzeitaufenthaltsgenehmigung,
- Hat jetzt oder hatte eine Aufenthaltserlaubnis mit gültigkeit von zwei Jahren.
Für diese Regeln gibt es Ausnahmen für:
- Hochqualifizierte Ausländer, die verheiratet waren, als sie ihren Wohnsitz in Deutschland bekommen haben,
- Ausländische Ehepartner mit körperlichen, geistigen oder psychischen Störungen oder Behinderungen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihre aktuelle Situation den hier aufgeführten gesetzlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie sich an einen Fachmann wenden. Wir empfehlen die Dienstleistungen von Schlun & Elseven, die alle Ihre Fragen zum deutschen Einwanderungsrecht beantworten und Sie auch auf Ihrem Weg unterstützt.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers oder von in Deutschland lebenden Ausländern
Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für ausländische Familienangehörige deutscher Staatsbürger oder für in Deutschland lebende Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltstitel.
Eine solche Aufenthaltserlaubnis wird Bewerbern erteilt, deren ausländische Familienangehörige bereits in Deutschland leben, mit einem Aufenthaltstitel für Studien oder aus pädagogischen Gründen im Allgemeinen zur Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen als Gastwissenschaftler oder akademisches Personal arbeiten oder als Lehrer arbeiten.
Die Gebühr für diese Aufenthaltserlaubnis für den Erstantrag liegt zwischen 56 – 100 Euro für Erwachsene und zwischen 28 – 50 Euro für Minderjährige. Für eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beträgt die Gebühr zwischen 49 und 96 Euro für Erwachsene und zwischen 24,5 und 48 Euro für Minderjährige. Für türkische Staatsbürger jeden Alters und jeder Antragsart reduziert sich der Preis auf 28,8 Euro. Darüber hinaus ist es für Ausländer, die sich als Personen bewerben, die Leistungen von SGB II, XII erhalten, oder für diejenigen, die sich als Asylbewerber bewerben, kostenlos.
Personen, die berechtigt sind, diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, sind:
- ausländische Ehegatten / gleichgeschlechtliche Partner,
- ausländische Minderjährige,
- unverheiratete Kinder eines deutschen Staatsbürgers und eines in Deutschland lebenden Nichtdeutschen mit gültigem Aufenthaltstitel,
- ausländische Eltern eines deutschen Staatsbürgers,
- ausländische Eltern eines ausländischen Kindes in Deutschland mit einem vorübergehend gültigen Aufenthaltsrecht als umgesiedelte Flüchtlinge, als Asylbewerber, der arbeiten darf, als Flüchtling oder als eine der oben genannten Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und (nur wenn in Deutschland kein Elternteil lebt, der das Kind betreuen kann);
- ausländische Eltern eines ausländischen Kindes mit Niederlassungserlaubnis (§ 26 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes), in denen kein Elternteil anwesend ist, um sich um sie zu kümmern.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fall für die Familienzusammenführung nach deutschem Recht anwendbar ist, wenden Sie sich an einen erfahrenen Fachmann. Wir empfehlen dringend die Anwälte von Schlun & Elseven, auf deren kompetenten Rat in allen Fragen der Familienzusammenführung in Deutschland zurückgegriffen werden kann.
Voraussetzungen
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ – nur für den Erstantrag.
- Ein gültiger nationaler Reisepass.
- Ein aktuelles biometrisches Foto.
- Nachweis ihres Wohnsitzes in Deutschland.
- Registrierungszertifikat “Meldebestätigung” (erhalten vom “Einwohnermeldeamt”).
- Mietvertrag + Einzugsbestätigung + monatliche Mietkosten.
- Krankenversicherung (Personen mit gesetzlicher Krankenversicherung, die sich von privaten Krankenversicherungsinhabern unterscheiden, müssen ihre Krankenversicherung nicht regelmäßig verlängern – nicht erforderlich für Familienmitglieder oder deutsche Staatsbürger, die den Erstantrag stellen).
- Personalausweis (für ein Familienmitglied eines deutschen Staatsbürgers).
- Kinderausweis (Für ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft).
- Eine Heiratsurkunde oder eine Partnerschaftsurkunde (mit einer Apostille – falls die Ehe / Partnerschaft außerhalb Deutschlands geschlossen wurde).
- Eine Geburtsurkunde des ausländischen minderjährigen Kindes – nur für den Erstantrag.
- Ein Nachweis des Sorgerechtes (wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und wenn der Kandidat ein ausländisches minderjähriges Kind ist, wessen Eltern auch Ausländer sind) – nur für die Erstbewerbung.
- Unterlagen über die Kosten der Unterkunft – nur für Familienangehörige deutscher Staatsbürger, die den Erstantrag stellen.
- Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie + monatliche Kosten im Zusammenhang mit dem Wohneigentum.
- Dokumente, die bestätigen, dass Sie über genügend finannzielle Mittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten der Familie zu decken (jedes beitragende Familienmitglied muss die erforderlichen Dokumente einreichen, um die finanzielle Unterstützung zu bestätigen, die in seinem gemeinsamen Haus angeboten wird) – nicht erforderlich für Familienmitglieder deutscher Staatsbürger, die den Erstantrag stellen.
- Arbeitsvertrag + kürzlich gültige Arbeitsbescheinigung + Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate + Bescheinigung über die Zahlung des Rentenbeitrags (nur zur Verlängerung) – für ein angestelltes Familienmitglied.
- Ausgefüllter und unterschriebener Prüfungsbericht eines Steuerspezialisten, Wirtschaftsprüfers oder Steuerrechtsanwalts – für ein selbstständiges Familienmitglied.
- Ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass ein Familienmitglied Leistungen (Geld und andere) nach dem deutschen Sozialgesetzbuch SGB II oder XII oder als Asylbewerber erhält.
- Einschreibebescheinigungen als Schüler (für minderjährige Kinder unter 14 Jahren).
- Zertifikate zur Bestätigung der Teilnahme am Integrationskurs – nur für eine Verlängerung erforderlich, nicht für die Erstanmeldung.
Niederlassungerlaubnis für ausländische Familienangehörige deutscher Staatsbürger
Diese Niederlassungserlaubnis gilt für ausländische Familienangehörige Ehepartner, gleichgeschlechtlicher Partner, Kind oder Elternteil des deutschen Staatsbürgers, die mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis mindestens seit drei Jahren im selben Haus wie ihre deutsche Staatsbürgerfamilie in Deutschland gelebt haben und weiterhin zusammen leben.
Der Zeitraum von drei Jahren umfasst auch den Zeitraum, den die Person mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt in Deutschland verbracht hat, falls diese Person seit seiner Einreise in Deutschland bei seinem deutschen Staatsangehörigen gelebt hat.
Ausserdem müssen Sie auch über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, mindestens über das Niveau B1 des GER (Gemeinsame Europäische Referenzrahmen) sowie über genügend Geld, um in Deutschland leben und wohnen zu können.
Die Gebühr für den Antrag kostet 113 Euro, im fall einer Ablehnung müssen Sie nur 56.50 Euro zahle. Für Türkische Staatsbürger beträgt die Gebühr nur 28.80 Euro.
Wenn Sie umfassende Beratung in allen Fragen der Niederlassungsgenehmigung und Familienzusammenführung in Deutschland suchen, wenden Sie sich an die Rechtsabteilung von Schlun & Elseven Rechtsanwälte. Das Einwanderungsrechtsteam beantwortet alle Ihre Fragen zum deutschen Einwanderungsrecht und kann Ihre gesamte Bewerbung überwachen und Sie bei jedem Schritt begleiten.
Voraussetzungen
Allgemein:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis „Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis“,
- Ein gültiger Reisepass und eine gültige Aufenthaltserlaubnis,
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- Teilnahme an einem persönlichem Interview nach vereinbartem Termin.
Das deutsche Familienmitglied sollte ebenfalls am Interview teilnehmen, und normalerweise muss die Mutter das Kind begleiten.
- Gesetzliche Krankenversicherung
Personen mit der erforderlichen gesetzlichen Krankenversicherung, die sich von privaten Krankenversicherungsinhabern unterscheiden, müssen ihre Krankenversicherung nicht von Zeit zu Zeit verlängern.
Erforderliche Unterlagen zum Nachweis ihres Wohnsitzes in Deutschland:
- Meldebestätigung (eingegangen beim Einwohnermeldeamt),
- Mietvertrag + Ein vom Hausbesitzer ausgestelltes Bestätigungsschreiben der Einzugsbestätigung,
- Vorstrafenerklärung – ohne Vorstrafen.
Spezifisch:
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie über genügend Geld zum Leben und zur Unterbringung verfügen (entweder deutscher Staatsbürger oder ausländischer Ehegatte),
- Arbeitsvertrag + kürzlich gültige Arbeitsbescheinigung + Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate + Rentenversicherungstätigkeit – für einen angestellten Antragssteller,
- Ausgefüllten und unterschriebenes „Prüfungsbericht“, ausgefüllt von Steuerexperten, Wirtschaftsprüfern oder befugten Personen + in diesem Bericht erforderliche Dokumente (d. H. Der Auszug aus der Gewerbeanmeldung) + letzte Steuererklärung – für einen selbständigen oder freiberuflichen Antragssteller,
- Rentenbescheid mit Angabe der Art der Rente, des Beginns der Rente, der Höhe und der Dauer der Rente (falls zutreffend) – für einen pensionierten Antragssteller;
- Das Dokument zur Gewährung der Rente als behinderte Person oder als Person mit eingeschränkten Verdienstmöglichkeiten oder ein Urteilsschreiben über Personen des Bundesamtes für Arbeit oder ein ärztliches Attest eines Facharztes, das den Grad der Behinderung des Bewerbers bestätigt – für eine vollbehinderte Person oder teilweise behinderte Person,
- Unterlagen, aus denen die Kosten der Unterkunft hervorgehen,
- Mietvertrag + monatliche Mietkosten,
- Kaufvertrag für eine Wohnimmobilie + monatliche Kosten im Zusammenhang mit dem Wohneigentum,
- Dokumente, die ihre Integration in das deutsche Leben bestätigen (eines der folgenden);
- Integrationskurszertifikat – welches die vollständige Teilnahme an dem vom BAMF organisierten Kurs beweist,
- Unterlagen/Zertifikat mit den Ergebnissen der letzten Tests im Integrationskurs,
- Andere Dokumente / Möglichkeiten zum Nachweis des Verständnisses der deutschen Sprache der Mindeststufe B1,
- Dokument über den Erhalt der Leistungen,
- Nachweis über einen bestimmten Leistungsbezug oder ein ähnliches Dokument – für einen Kandidaten, der Kindergeld, Unterhaltsgeld, Elterngeld, oder andere Leistungen erhält,
- Dokument/Zertifikat über das Bildungsniveau eines ausländischen erwachsenen Kindes eines deutschen Staatsbürgers oder eines ausländischen Elternteils eines erwachsenen Deutschen,
- Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schule oder an einer Berufsausbildung (Mindestanforderung),
- Erklärung zu Vorstrafen – welches nachweist, dass Sie keine Vorstrafen haben.
Ausländische Ehepartner
In der Regel erhalten Ehemänner oder Ehefrauen der in Deutschland lebenden Ausländer mit Wohnsitztitel sehr wahrscheinlich auch einen Wohnsitztitel.
Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein und der beitretende Ehepartner muss über Mindestkenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Es gibt Fälle, in denen der Ehegatte autonom (nicht aus Gründen der Familienzusammenführung) eine Verlängerung des Aufenthaltstitels oder einen neuen Aufenthaltstitel erhalten kann, wie in den folgenden Fällen:
- Wenn die Ehe beendet wird, nachdem die Ehegatten mindestens drei Jahre in Deutschland zusammengelebt haben, so kann die Aufenthaltserlaubnis um ein weiteres Jahr verlängert werden.
- Wenn der ausländische Partner, der entweder eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis besaß, nach einer Zeitspanne, in der beide Ehepartner in Deutschland zusammenleben, verstorben ist, so kann die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls um ein weiteres Jahr verlängert werden.
- Wenn die Ehe endet, nachdem die Ehegatten in Deutschland zusammengelebt haben und die Lebenshaltungskosten des Ehegatten aus eigenen Mitteln des Ausländers garantiert werden, kann die Ehegenehmigung dem Ehegatten erteilt werden.
Ausländische minderjährige Kinder
Ausländische minderjährige unverheiratete Kinder ab 16 Jahren der in Deutschland lebenden ausländischen Personen mit einem Aufenthaltstitel erhalten in der Regel auch eine deutsche Aufenthaltgenehmigung. Aus einer Ehe geborene Kinder erhalten die gleichen Rechte wie geborene Kinder aus einer nicht beschlossenen Ehe. Ein Elternteil eines ausländischen minderjährigen Kindes erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sein Kind allein in Deutschland lebt und nicht die erforderliche Pflege erhält.
Aufenthaltserlaubnis für ausländische Kinder die in Deutschland geboren sind
Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für in Deutschland geborene Ausländer, deren Eltern mit einem gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, EU Blue Card, Niederlassungserlaubnis, EU-Langzeitaufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland gelebt haben) zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes.
Die dem Inhaber dieses Aufenthaltstitels überschreitet die gewährte Aufenthaltsdauer nicht die zulässige Aufenthaltsdauer seiner Eltern in Deutschland.
Die Gebühr für die Beantragung dieses Aufenthaltstitels beträgt 28 Euro und ist für Türken oder für Personen, die Leistungen (Geld und andere) nach dem deutschen Sozialgesetzbuch SGB II oder XII oder als Asylbewerber erhalten, kostenlos.
Dieser Aufenthaltstitel liegt in Form eines Klebeetiketts im nationalen Reisepass des Inhabers vor und wird in der Regel am Tag des Antrags ausgestellt.
Voraussetzungen
- Ein aktuelles biometrisches Foto.
- Teilnahme an einem persönlichen Interview mit vorher vereinbartem Termin.
- Ein gültiger nationaler Reisepass der Eltern, aus dem die gültige Aufenthaltserlaubnis hervorgeht.
- Ein gültiger nationaler Reisepass des Antragstellers (Kindes) oder ein gültiger nationaler Reisepass seines Elternteils, bei dem der Bewerber registriert ist.
- Geburtsurkunde.
Niederlassungserlaubnis für ausländische Kinder ab 16 Jahren
Diese unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt für ausländische Kinder, die mindestens fünf Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben und zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, entweder in Deutschland geboren sind oder sich ihren dort lebenden Eltern angeschlossen haben.
Der Antragsteller für diesen Aufenthaltstitel muss auch über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen und entweder derzeit am Studium teilnehmen, um einen Bildungs-, Arbeits- oder Universitätsabschluss zu erhalten. Wenn keine davon zutrifft, muss der Antragsteller seinen Lebensunterhalt und seine Unterkunft slebst decken – ohne Unterstützung durch die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen benötigen zu müssen.
Die Anmeldegebühr beträgt 113 Euro (für Erwachsene), 55 Euro (für Minderjährige) und wird für die Türken auf 28,8 Euro gesenkt.
Voraussetzungen
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis „Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis“,
- Ein gültiger nationaler Reisepass und eine Aufenthaltserlaubnis,
- Ein aktuelles biometrisches Foto,
- Teilnahme an einem persönlichen Interview nach einem vorher vereinbarten Termin in Begleitung der Eltern.
Bei geschiedenen Eltern, die das Sorgerecht für ihr Kind teilen, müssen beide Elternteile an dem Interview mit ihrem Kind teilnehmen. Wenn einer der Elternteile nicht an dem Interview teilnehmen kann, muss er dem anderen Elternteil eine schriftliche Genehmigung zur Antragstellung erteilen.
- Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland,
- Die “Meldebestätigung” (ausgestellt vom Einwohnermeldeamt),
- Mietvertrag + Einzugsbestätigung ausgestellt vom Vermieter,
- Nachweis der Krankenversicherung.
Personen mit der erforderlichen gesetzlichen Krankenversicherung, die sich von privaten Krankenversicherungsinhabern unterscheiden, müssen ihre Krankenversicherung nicht im Laufe der Zeit verlängern.
- Erklärung zu Vorstrafen – welches nachweist, dass Sie keine Vorstrafen haben.
Spezifisch:
- Nachweis, aus welchen hervorgeht, dass Sie über genügen finannzielle Mittel verfügen für die Lebenshaltungkosten und die Wohnung.
- Arbeitsvertrag + kürzlich gültige Arbeitsbescheinigung + Gehaltsabrechnungen für den gesamten Zeitraum, der mit der letzten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verbracht wurde – für einen angestellten Bewerber,
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Prüfungsberichtformular „Prüfungsbericht“, das von Steuerexperten, Wirtschaftsprüfern oder befugten Personen ausgefüllt wurde + in diesem Bericht erforderliche Dokumente (d. H. Der Auszug aus der Gewerbeanmeldung) + letzte Steuererklärung – für Selbstständige,
- Unterlagen, aus denen die Lebenshaltungskosten der Eltern hervorgehen – für Minderjährige ohne akademische oder berufliche Ausbildung,
- Dokumente/Zertifikat, aus denen die Ausbildung des Bewerbers hervorgeht,
- Frühere und gegenwärtige Schulzeugnisse – für Schüler,
- Ausbildungsvereinbarung, frühere und gegenwärtige Ausbildungsnachweise – für Bewerber, die an professionellen (berufsbezogenen) Ausbildungskursen teilnehmen,
- Vorlage des Immatrikulationszertifikats + Dokumente zur Bestätigung des Studienfortschritts (d. H. Zeugnis der Noten, ein Dokument mit der Liste der bestandenen Prüfungen) – für Bewerber, die an einer Universität studieren,
- Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse,
- Nachweis des Schulabschlusses.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von EU- / EWR-Bürgern
Eine solche Aufenthaltserlaubnis gilt auch für ausländische Familienmitglieder (Ehepartner, gleichgeschlechtlicher Partner, Eltern oder unverheiratete minderjährige Kinder) von EU- und EWR-Bürgern (Deutsche Bürger ausgeschlossen), die aus familiären Gründen in Deutschland bleiben möchten.
Die Aufenthaltsdauer der Inhaber dieses Aufenthaltstitels beträgt höchstens fünf Jahre.
Die Gebühr für die Beantragung dieser Aufenthaltserlaubnis beträgt 10 bis 28 Euro.
Wenn eine Person diesen Aufenthaltstitel erhält, erhalten sie gewöhnlich die gleichen Rechte wie die Familienangehörigen ihrer EU- / EWR-Bürger (mit Ausnahme der Deutschen) – beispielsweise das Recht, zu arbeiten, ein Unternehmen zu eröffnen oder zu führen.
Als EU- / EWR-Bürger benötigen Sie möglicherweise Beratung von Fachleuten mit einem tiefen Verständnis des deutschen Einwanderungsrechts. Durch den Full-Service-Ansatz von Schlun & Elseven Rechtsanwälte erhalten Sie nicht nur eine umfassende Anleitung zu allen Fragen des deutschen Einwanderungsrechts, sondern können auch deren deutsche familienrechtliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auf diese Weise werden alle rechtlichen Bedenken, die Sie möglicherweise haben, von Experten auf diesem Gebiet beantwortet.
Voraussetzungen:
- Gültiger Reisepass.
- Ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular “Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels”.
- Ein kürzlich aufgenommenes Foto.
- Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Nachweis der finanziellen Mittel, um in Deutschland Leben und Wohnen zu können.
- Neuste Bankkontoauszüge.
- Ein Verpflichtungsschreiben eines Sponsors aus Deutschland.
- Dokumente zum Nachweis ihres Wohnsitzes in Deutschland.
- Wohnungsregistrierungsbescheinigung „Meldebestätigung“ (erhalten beim Einwohnermeldeamt).
- Mietvertrag + Ein vom Hausbesitzer ausgestelltes Bestätigungsschreiben der Unterkunft „Einzugsbestätigung“.
- Teilnahme an einem persönlichen Interview nach einem vorher vereinbarten Termin.
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Inhaber und sein EU- / EWR-Bürger (nicht Deutsche/r) zusammen im selben Haus leben.
- Nachweis/Unterlagen zur Bestätigung der Beziehung zum EU- / EWR-Bürger (nicht Deutsche/r).
- Heiratsurkunde.
- Zertifikat einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft.
- Geburtsurkunde.
- Dokumente zur Bestätigung des Rechts auf Freizügigkeit von EU- / EWR-Bürgern (nicht Deutsche/r).
- Für einen angestellten Antragssteller – ein Schreiben des Arbeitgebers (in dem der Anteil des Bewerbers am Unternehmen als Arbeitnehmer, die Art des Jobs und die Dauer des Arbeitsvertrags angegeben sind).
- Für selbständige Bewerber – Ein Unternehmensregistrierungsschreiben + Steuerbescheid + Steuernummer.
- Für arbeitslose Bewerbers – Dokumente, die ihre Fähigkeit zur Deckung der Lebens- und Unterbringungskosten, sowie ihrer versicherten Krankenversicherung bestätigen.
Niederlassungserlaubnis für ausländische Familienmitglieder von EU- / EWR-Bürgern
Diese Niederlassungserlaubnis wird für ausländische Familienangehörige der EU / EWR-Bürger (nicht Deutsche/r) ausgestellt, die mindestens in den letzten fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Während dieser Zeit müssen sie mit ihrem empfangenden Familienmitglied aus der EU / dem EWR im selben Haus gelebt haben und inzwischen die gleichen Rechte wie ihre oben genannten Familienmitglieder verfolgt haben, d. H. einen Job haben, ein Unternehmen eröffnen oder führen.
Die Gebühr für diese Aufenthaltserlaubnis beträgt 10 bis 28 Euro, für Personen bis 24 Jahre beträgt sie 22,8 Euro.
Voraussetzungen:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis “Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte”.
- Einen gültigen Reisepass und die Aufenthaltskarte oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Ein aktuelles biometrisches Foto.
- Dokumente zur Bestätigung des Aufenthalts in Deutschland.
- Nachweis der Unterkunft „Meldebestätigung“ (erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt).
- Mietvertrag + ein vom Hausbesitzer ausgestelltes Bestätigungsschreiben der Unterkunft „Einzugsbestätigung“.
- Gesetzliche Krankenversicherung.
- Teilnahme an einem persönlichen Interview nach einem vorher vereinbarten Termin.
- Erklärung zu Vorstrafen – welches nachweist, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Dokumente, die die Nutzung des Freizügigkeitsrechts in den letzten fünf Jahren bestätigen, genau wie ihre Familienangehörigen in der EU / im EWR (nicht Deutsche/r).
- Für einen angestellten Bewerber – ein Schreiben des Arbeitgebers (in dem der Anteil des Bewerbers am Unternehmen als Arbeitnehmer, die Art des Arbeitsplatzes und die Dauer des Arbeitsvertrags angegeben sind).
- Für selbständige Bewerber – Ein Gewerbeanmeldeschreiben + Steuerbescheid + Steuernummer.
- Für arbeitslose Bewerber – Dokumente, die ihre Fähigkeit zur Deckung der Lebens- und Unterbringungskosten + ihrer versicherten Krankenversicherung bestätigen.
- Ein Dokument mit Informationen über den Antragssteller durch die Registrierungsstelle.
- Registrierungsinformationsbericht „Melderegisterauskunft“Antrag für den einfachen Registrierungsinformationsbericht und für den erweiterten Registrierungsinformationsbericht.